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Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wenn eine Antwort fehlt, fragen Sie nach — die Frage kommt dann hierher.

Was ist eine technische Projektbeschreibung (TPB)?

Die TPB beschreibt Ihr geplantes Sanierungsvorhaben so, wie die Förderrichtlinie es verlangt: welche Bauteile saniert werden, welche technischen Werte dabei erreicht werden und welche Kosten anfallen. Erstellen darf sie nur ein Energieeffizienz-Experte, der in der Liste des Bundes geführt wird. Beim Erstellen entsteht eine TPB-ID, die Sie in Ihrem Förderantrag angeben.

Die Leistung im Einzelnen

Benötige ich einen Energieberater?

Für die TPB ja — sie darf nur von einem eingetragenen Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Genau das ist die Leistung, die Sie hier beauftragen. Einen zusätzlichen Berater brauchen Sie dafür nicht.

Muss jemand mein Haus besichtigen?

Nein. Die technische Projektbeschreibung beschreibt, was gebaut werden soll, nicht was heute dasteht. Die nötigen Angaben stehen in Ihrem Angebot und in wenigen Eckdaten zum Gebäude, die Sie kennen. Vor-Ort-Termine werden hier nicht angeboten.

Wann darf ich das Fachunternehmen beauftragen?

Erst nachdem der Förderantrag gestellt ist. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Es gibt eine Ausnahme: einen Liefer- und Leistungsvertrag, der unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage steht. Besprechen Sie das mit Ihrem Betrieb, bevor Sie unterschreiben.

Welche Unterlagen benötige ich?

Immer: das Angebot Ihres Fachunternehmens und ein paar Angaben zum Gebäude — Anschrift, Baujahr, Wohneinheiten, Gebäudetyp. Je nach Fall kommen hinzu: ein iSFP mit seiner BAFA-Vorgangsnummer, ein Lageplan bei mehreren Gebäuden unter einer Anschrift, die Zustimmung des Eigentümers oder ein WEG-Beschluss.

Alle Unterlagen im Überblick

Was passiert bei unvollständigen Angeboten?

Dann wird nicht geraten. Nennt Ihr Angebot einen geforderten technischen Wert nicht, sehen Sie das ausdrücklich — mit dem Hinweis, dass sich die Förderfähigkeit anhand des Angebots insoweit nicht prüfen ließ. Sie bekommen in jedem Fall die vollständige Liste der Anforderungen, damit Sie sie mit Ihrem Betrieb klären können. Fehlt etwas, das für die Erstellung selbst gebraucht wird, erhalten Sie eine Rückfrage, und es wird nichts berechnet.

Ist meine Förderung damit garantiert?

Nein. Über Ihren Antrag entscheidet allein das BAFA. Die TPB ist die fachliche Grundlage des Antrags, nicht seine Bewilligung — und auch der Abgleich Ihres Angebots ist weder eine Zusage noch eine Absage. Ob am Ende gefördert wird, hängt an mehr als den Zahlen im Angebot: an der Ausführung, an den Einzelanforderungen und am Bescheid.

Was passiert nach Abschluss der Sanierung?

Dann weisen Sie gegenüber dem BAFA nach, dass ausgeführt wurde, was geplant war. Dazu gehören der technische Projektnachweis, die Schlussrechnung und die Fachunternehmererklärung. Ihr Zugang bleibt bestehen — Sie legen die Unterlagen dort ab, wenn es so weit ist.

Was nach der Sanierung ansteht

Was ist ein technischer Projektnachweis (TPN)?

Das Gegenstück zur TPB nach der Umsetzung: Er belegt, dass die Maßnahme so ausgeführt wurde wie beschrieben. Er wird für den Verwendungsnachweis gebraucht, also dafür, dass der Zuschuss ausgezahlt wird. Der TPN ist eine eigenständige, kostenpflichtige Leistung und im Preis der TPB nicht enthalten.

Mehr zum TPN

Gibt es eine Beratung oder telefonische Unterstützung?

Nein. Diese Plattform wickelt Förderdokumente ab — der Preis trägt keine Beratung, und deshalb wird auch keine versprochen. Was Sie brauchen, steht vor der Bestellung auf diesen Seiten: welche Maßnahmen abgewickelt werden, welche technischen Werte gelten und welche Unterlagen vorliegen müssen. Eine fachliche Beratung zu Ihrem Vorhaben bekommen Sie bei einem Energieberater vor Ort.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Dann können Sie nicht verbindlich beauftragen. Direkt nach Ihren Angaben läuft eine kostenlose Vorprüfung; sie sagt Ihnen, was fehlt. Erst wenn alles vorliegt, erscheint der Bestellknopf. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten, und es läuft keine Frist.

Kann ich mehrere Maßnahmen zusammen beauftragen?

Ja. Mehrere Maßnahmen an einem Gebäude gehören in ein Vorhaben und in eine TPB. Der Preis bleibt derselbe.

Ich habe die Maßnahme schon beauftragt. Geht das noch?

Dann ist die Förderung in aller Regel verloren — es sei denn, der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Prüfen Sie das in Ihrem Vertrag, bevor Sie hier bestellen.