Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB: Entwurf, nicht freigegeben
Dieser Text ist ein Platzhalter und noch nicht juristisch geprüft. Er ist nicht verbindlich und wird vor dem Start durch eine freigegebene Fassung ersetzt. Bis dahin können über diese Plattform keine Bestellungen abgeschlossen werden.
Nachstehend die Punkte, die geregelt werden müssen, jeweils mit dem Sachverhalt, wie die Plattform ihn heute umsetzt. Das sind keine Vertragsbedingungen, sondern die Vorlage für die juristische Fassung.
§ 1 Vertragsgegenstand
Erstellung einer technischen Projektbeschreibung nach BEG EM durch einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten. Ausdrücklich nicht geschuldet: die Stellung des Förderantrags, eine Förderzusage, der technische Projektnachweis sowie Fachplanung und Baubegleitung.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Zu klären. Die Angaben im Assistenten sind kostenlos, und der Zahlungsvorgang wird erst freigeschaltet, wenn die technische Projektbeschreibung fertig vorliegt. Ob damit ein Vertrag bereits mit dem Absenden der Angaben zustande kommt oder erst mit der Zahlung, muss die AGB festlegen — davon hängt auch die Widerrufsbelehrung ab.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Richtige und vollständige Angaben, Beibringung der Unterlagen, Abstimmung der technischen Mindestanforderungen mit dem ausführenden Fachunternehmen. Die Beschaffung der Nachweise ist Sache des Kunden.
§ 4 Abgrenzung der Leistung
Keine Vor-Ort-Besichtigung, keine Bauüberwachung, keine Prüfung der Ausführung. Der Abgleich des Angebots ist eine Zugabe und weder Zusage noch Absage zur Förderfähigkeit.
§ 5 Vergütung und Fälligkeit
Ein Festpreis je Vorhaben, unabhängig von der Zahl der Maßnahmen. Fällig erst nach Fertigstellung; die Bereitstellung der Datei erfolgt nach Zahlungseingang.
§ 6 Wenn die Erstellung scheitert
Bei Rückfragen, unvollständigen Unterlagen oder einem Abbruch entsteht keine Forderung. Zu regeln ist, wie lange ein liegen gebliebener Vorgang offen bleibt.
§ 7 Haftung
Zu regeln. Zu berücksichtigen ist, dass über den Förderantrag allein das BAFA entscheidet und dass die Ausführung nicht überwacht wird.
§ 8 Aufbewahrung und Löschung
Verweis auf die Datenschutzerklärung.
§ 9 Änderung der Förderbedingungen
Zu regeln, was gilt, wenn sich die Richtlinie zwischen Beauftragung und Erstellung ändert.
§ 10 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel.