Rechtliches
Datenschutz
Was mit Ihren Angaben geschieht — in der Reihenfolge, in der es geschieht.
Datenschutzerklärung: Entwurf, nicht freigegeben
Dieser Text ist ein Platzhalter und noch nicht juristisch geprüft. Er ist nicht verbindlich und wird vor dem Start durch eine freigegebene Fassung ersetzt. Bis dahin können über diese Plattform keine Bestellungen abgeschlossen werden.
Was hier gar nicht erst anfällt
Weder Steuer-Identifikationsnummer noch Geburtsdatum, Steuernummer oder Bankverbindung werden hier abgefragt — auch dann nicht, wenn Sie die Antragstellung in Vollmacht buchen. Der Förderantrag des BAFA verlangt sie schlicht nicht. Was nicht erhoben wird, kann auch nicht verloren gehen.
Für die Antragstellung in Vollmacht kommen drei Angaben dazu, die der Antrag zusätzlich braucht: das Land, ob die Investition wirtschaftlichen Zwecken dient, und Ihre Bestätigung der Erklärungen zum Förderantrag. Wer selbst einreicht, wird danach nicht gefragt.
Was hier schon stimmt
Die folgende Übersicht ist keine Rechtsformulierung, sondern eine Bestandsaufnahme der Anwendung: Sie ist aus dem Programmcode abgelesen und beschreibt, welche Daten tatsächlich wohin gehen. Sie bleibt auch dann richtig, wenn der Rechtstext darüber noch geschrieben wird.
Wer Ihre Daten bekommt
Webspace der Plattform
Deutschland- Welche Daten
- Alle Angaben aus dem Antragsassistenten samt hochgeladener Unterlagen, dazu Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. AUSDRÜCKLICH NICHT: Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsdatum, Steuernummer und Bankverbindung — danach wird gar nicht erst gefragt, seit die Antragstellung in Vollmacht nicht mehr angeboten wird.
- Wozu
- Bearbeitung des Vorgangs, Ablage der Unterlagen, Benachrichtigungen
- Wann
- immer
Erstellungsdienst für die technische Projektbeschreibung
eigener Server des Anbieters, Deutschland- Welche Daten
- Die Angaben zum Gebäude, zur Maßnahme und zum Antragsteller sowie die hochgeladenen Unterlagen.
- Wozu
- Erstellung der technischen Projektbeschreibung
- Wann
- immer
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Deutschland- Welche Daten
- Die Angaben, die die technische Projektbeschreibung verlangt, sowie die hochgeladenen Unterlagen.
- Wozu
- Erstellung der technischen Projektbeschreibung im Erfassungssystem des BAFA
- Wann
- immer
Anthropic (Sprachmodell)
USA- Welche Daten
- Das hochgeladene Angebot des Fachunternehmens als Datei, zusammen mit der Liste der technischen Anforderungen.
- Wozu
- Abgleich: Nennt das Angebot zu jeder Anforderung einen Wert? Das Modell sucht nur, es bewertet nicht und erzeugt keinen Text, der den Kunden erreicht.
- Wann
- nur wenn ein Angebot hochgeladen wurde und der Abgleich eingerichtet ist
Stripe
Irland, Konzern mit Sitz in den USA- Welche Daten
- Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Rechnungsempfängers sowie der Rechnungsbetrag.
- Wozu
- Abwicklung der Zahlung und Rechnungsstellung
- Wann
- erst bei der Zahlung
Zur Übermittlung in die USA
Der Abgleich des Angebots und die Zahlungsabwicklung führen zu einer Verarbeitung durch Anbieter mit Konzernsitz in den USA. Welche Rechtsgrundlage dafür herangezogen wird und wie sie im Einzelnen abgesichert ist, gehört in den noch zu erstellenden Rechtstext. Der Abgleich des Angebots ist technisch abschaltbar: Ohne hinterlegten Zugang entfällt er ersatzlos, und die technische Projektbeschreibung entsteht davon unberührt.
Wie lange gespeichert wird
- Vorgänge ohne Zahlung: 90 Tage, danach werden sie samt Unterlagen gelöscht.
- Bezahlte Vorhaben: 4 Jahre. Ein Fördervorhaben läuft über Jahre — Antrag, Bewilligung, Umsetzungsfrist, Verwendungsnachweis.
Diese Fristen sind technisch so eingerichtet, aber noch nicht rechtlich geprüft. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten können abweichen.
Was noch fehlt
Verantwortliche Stelle, Rechtsgrundlagen der einzelnen Verarbeitungen, Auftragsverarbeitungsverhältnisse, Betroffenenrechte, Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde und die Angaben zum Hosting. Diese Abschnitte werden ergänzt, sobald Betreiber und Rechtstexte feststehen.